Chip-Pflicht für Hund und Katze
03.07.2011
Brüssel (cl) Ab sofort müssen Hunde und Katzen, aber auch Frettchen bei Reisen im grenzüberschreitenden Europa gechipt werden. Das besagt eine EU-Richtlinie. Die Tiere erhalten dabei einen reiskorngroßen Mikrochip unter die Haut an der rechten Halsseite implantiert. Tierschützer sind damit zufrieden, denn die bislang bei Hunden übliche Tätowierung im Ohr ist zum einen für das Tier schmerzhaft, zum anderen mit den Jahren kaum noch lesbar. Mit einem speziellen Lesegerät kann der Hund an der Grenze von Zöllnern und Amtstierärzten jederzeit einwandfrei identifiziert werden. Das hat auch in der Heimat seinen Vorteil. Sollte das Tier mal entlaufen, können die Besitzer sofort ausfindig gemacht werden, allerdings muss dazu die Chipnummer im Inland registriert sein. Ziel der Chipflicht ist es, die Tollwut einzudämmen. Es kann also auf dem Flughafen in Funchal oder im Hafen von Funchal an der Fähre ab sofort passieren, dass ein Amtstierarzt den Chip des eingeführten Tieres kontrollieren möchte. Ist der nicht vorhanden, droht im äußersten Fall eine wochenlange Quarantäne.