Die EU will die Rentner-Wohnorte prüfen. Dabei solle der Hauptwohnsitz der Altersgeldbezieher genauer ermittelt werden.Der wird dann an die Sozialkassen gemeldet. Der Hintergrund: Wer überwiegend im Ausland lebt, muss sich auch in dem Land krankenversichern. Davon betroffen könnten viele Deutsche sein, die überwiegend außer Landes leben. Dabei geht es um Rentner, die ihren Huptwohnsitz in Deutschland vortäuschen, obwohl sie zum Beispiel in Spanien, Portugal oder Frankreich leben. Sie sind in den meist günstigeren deutschen Sozialkassen versichert, obwohl sie eigentlich Mitglied einer Krankenkasse des Gastlandes sein müssten. Nach der neuen EU-Verordnung 987/2009 sollen die EU-Mitgliedsländer spätestens seit Mai 2010 den Wohnort der EU-Ausländer genauer ermitteln und an die Sozialkassen melden. Die Verordnung erlaubt es den deutschen und EU-Meldebehörden bzw. Grundbuchämtern leichter ihre Daten abzugleichen und die Sozialversicherungen zu informieren. Anders als die Krankenkassen dürfen die Ämter beispielsweise auch Strom- oder Heizkostenabrechnungen einsehen, um daraus den tatsächlichen Haupt-Aufenthaltsort der Bürger herzuleiten.
So leben nach inoffiziellen Schätzungen mehrere hunderttausend Rentner in Spanien und Portugal, die trotzdem behaupten, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland zu haben. Viele dieser Rentner müssen sich wohl jetzt in ihrem Gastland krankenversichern.
Anmerkung der Redaktion: Irgendwie gibt es bei der Auslegung einen Widerspruch. Lesen Sie deshalb auch http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/MerkblattRentner/Merkblatt_Rentner.pdf
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